Die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse von KfW Capital sind im elektronischen Unternehmensregister zu finden: www.unternehmensregister.de
KfW Capital folgt dem von der Bundesregierung am 1. Juli 2009 bzw. ab Geschäftsjahr 2021 dem am 16. September 2020 verabschiedeten „Public Corporate Governance-Kodex“ (PCGK) für Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist. Dieser formuliert in Form von Empfehlungen und Anregungen Standards guter Unternehmensführung, die die Führung und Überwachung von Unternehmen des Bundes transparenter und nachvollziehbarer gestalten sollen.
KfW Capital veröffentlicht jährlich seinen Corporate Governance-Bericht über das zurückliegende Geschäftsjahr:
KfW Capital ist seit Mitte 2021 und mit Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) ein Mittleres Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 17 WpIG und unterliegt somit den entsprechenden regulatorischen Anforderungen sowie auch der europäischen Verordnung (EU) 2019/2033 (Investment Firm Regulation – IFR). In diesem Zusammenhang gelten für KfW Capital insbesondere die aufsichtsrechtlichen Offenlegungsanforderungen gem. Artikel 46 bis 53 IFR i.V.m. § 54 WpIG. Nach Art. 46 Abs. 1 IFR hat KfW Capital als Mittleres Wertpapierinstitut die in den Artikeln 47 bis 53 IFR zusammengefassten Informationen in einem Bericht offenzulegen:
Rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten liegt in der Verantwortung von KfW Capital. Dazu verpflichten sich die Geschäftsführer im Verhaltenskodex von KfW Capital.
Die Compliance-Organisation von KfW Capital hat Maßnahmen für den Datenschutz und die Wertpapier-Compliance sowie zur Prävention von Interessenkonflikten, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen implementiert. Die zugehörigen Regelungen, Prozesse und Kontrollen werden kontinuierlich entsprechend den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Für KfW Capital-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden regelmäßig Compliance-Schulungen statt.
KfW Capital hat ein vertrauliches Hinweisgebersystem eingeführt. Die Einführung erfolgt gruppenweit für alle Unternehmen der KfW Bankengruppe (Konzern). Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem und zur (externen) Ombudsperson von KfW Capital finden Sie hier.