Das Hinweisgebersystem ermöglicht die vertrauliche Weitergabe und Entgegennahme von Verdachtsmomenten auf Compliance-Verstöße, d.h. auf strafbare Handlungen sowie auf Verstöße gegen das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder ähnliche Unregelmäßigkeiten.
Kern des Hinweisgebersystems ist die Beauftragung einer externen Ombudsperson. Hinweisgeber können sich bei Vorliegen von Verdachtsmomenten vertraulich an diese Ombudsperson wenden. Diese nimmt die vertraulichen Hinweise auf verdächtige Sachverhalte entgegen. Hinweise mit direktem KfW Capital-Bezug werden (ggf. in anonymisierter Form) an die Compliance von KfW Capital weitergeleitet. Dadurch wird KfW Capital in die Lage versetzt, den Hinweisen konsequent nachzugehen.
Die KfW Bankengruppe hat den Rechtsanwalt Arndt Brillinger (Kanzlei Brillinger RechtsAnwälte in Karlsruhe) zur Ombudsperson für alle Gruppenunternehmen bestellt.
Durch vertragliche Regelungen ist gewährleistet, dass Name und Identität eines Hinweisgebers geschützt bleiben. Nur auf Wunsch und mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers wird dessen Identität der Compliance von KfW Capital offenbart.
Arndt Brillinger
Geboren 1956 in Stuttgart, verheiratet.
Seit 2009 ist er in der Kanzlei Brillinger RechtsAnwälte tätig.
Ombudsmann, u.a. Ombudsmann Compliance für verschiedene Firmen und Einrichtungen.
Tel.: +49 (0)721-915465-68
Fax: +49 (0)721-915465-80
E-Mail:
www.brillinger-rechtsanwaelte.eu/index.php/kontakt
Ergänzende Informationen finden Sie in den FAQs zur Ombudsperson.
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Kontext finden Sie hier: LkSG Verfahrensordnung.