- Die Zielfonds müssen das Thema Impact durch folgende Punkte systematisch adressieren:
- Darlegen der eigenen Wirkungslogik, um thematische Wirkungsbereiche, deren gesellschaftlichen Bedarf und den Ansatz zur Erreichung der Wirkung aufzuzeigen (Intentionalität)
- Definition von wirkungsbezogenen Zielen und Konzept zur kontinuierlichen Messung der Zielerreichung
- Berücksichtigung der Erreichung der o.g. Impact Ziele an der Partizipation des Fondsmanagers an Gewinnen (Carried Interest) durch sog. Impact-Carry
- Die Zielfonds müssen klassifiziert sein nach Artikel 8 oder 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).
- Die Zielfonds können jegliche Fondsgrößen aufweisen (keine Beschränkungen hinsichtlich Mindest- oder Maximalgröße).
- Die Zielfonds haben ihren Fondssitz in Europa.
- Die Zielfonds investieren in junge, innovative und technologieorientierte Unternehmen mit einer dem Geschäftsmodell inhärenten Wirkung. Hierbei muss mindestens die von KfW Capital investierte Summe in Unternehmen mit Sitz in Deutschland investiert werden.
- Die Zielfonds haben ein unabhängiges privates Management, welches für die Investitionsstrategie relevante (Impact-)Erfahrung und Track Record vorweisen kann.
- Die Zielfonds haben klare Investitions- und Exitstrategien.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Presseerklärung: Starker Impuls für VC-Impact-Fonds: 200 Millionen Euro-Fazilität über KfW Capital