Offenlegung gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)

Diese Erklärung enthält nachhaltigkeitsbezogene Angaben in Bezug auf die Rolle von KfW Capital GmbH & Co. KG („KfW Capital“), LEI: 875500P85PQLPODA6T92, als Finanzberater gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 („SFDR“) über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht im Finanzdienstleistungssektor.

KfW Capital hat eine Nachhaltigkeitsrichtlinie implementiert, die auf dieser Website veröffentlicht ist.

Ziel von KfW Capital ist es, bei Investitionsentscheidungen oder -empfehlungen sowohl finanzielle Performance als auch Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Aus diesem Grund hat KfW Capital einen Prozess implementiert, der darauf abzielt, Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen in Venture Capital („VC“)-Fonds systematisch zu bewerten, zu vermeiden und abzumildern. Dieser Prozess wird bei allen Investitionsentscheidungen angewendet, bei denen KfW Capital auf eigene Rechnung handelt oder bei denen KfW Capital als Finanzportfolioverwalter agiert.

KfW Capital ist als Anlageberater und Anlagevermittler für den Wachstumsfonds Deutschland bestellt. Der Wachstumsfonds Deutschland ist ein privatrechtlich organisierter Risikokapital-Dachfonds, der aus zwei parallelen Investmentfondsgesellschaften in der Rechtsform einer Investmentkommanditgesellschaft besteht und von einer nach deutschem Recht zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird. Diese Kapitalverwaltungsgesellschaft ist der Produktanbieter für den Wachstumsfonds Deutschland und verantwortlich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Verordnung (EU) 2019/2088.

I. Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 SFDR)

Im Rahmen der Unternehmensführung überwachen und fördern die Geschäftsführer der KfW Capital die Nachhaltigkeitsstrategie sowie die interne und externe Kommunikation, um ESG in allen Prozessen zu implementieren.

Auf operativer Ebene ist die Nachhaltigkeit durch folgende Struktur in die Prozesse und Strukturen von KfW Capital integriert:

  • Das Nachhaltigkeitsmanagement ist für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie, -prozesse und -dokumentation verantwortlich. Zusätzlich überprüfen sie regelmäßig die Angemessenheit von Kriterien, Prozessen und Nachhaltigkeitswissen. Im Rahmen jeder Fondsprüfung werden ESG-Kriterien durch das Nachhaltigkeitsmanagement evaluiert. Die Nachhaltigkeitsbeauftrage von KfW Capital verfügt zudem über einen ständigen Sitz im Investment Commitee und stellt darüber sicher, dass die Nachhaltigkeitskriterien in den Investments berücksichtigt werden.
  • Neben dem Nachhaltigkeitsmanagement ist auch das Investmentmanagement und das Risikomanagement in die Prüfung der ESG-Kriterien involviert und für die angemessene Berücksichtigung der Themen auf Seiten des Fondsmanagements zuständig. Das Risikomanagement beaufsichtigt zudem die allgemeine Risikostrategie und erstellt ein risikoorientiertes ESG-Scoring für jede Investition.

Im Investmentprozess verwendet KfW Capital im Rahmen der Due Diligence bezüglich eigener Investments, Investments in Ausübung ihrer Funktion als Finanzportfolioverwalter und in ihrer Funktion als Anlageberater die folgenden Kriterien, um Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen:

  • Negativscreening und Mindestkriterien: KfW Capital wendet eine Ausschlussliste von Aktivitäten und Sektoren an. Die Ausschlussliste ist eine erweiterte Version der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe. KfW Capital verlangt zudem, dass VC-Fonds über eine qualifizierte Nachhaltigkeitsrichtlinie (oder Äquivalente) verfügen und die Offenlegungsanforderungen der SFDR erfüllen.
  • ESG-Managementfähigkeiten: Die ESG-Due-Diligence von KfW Capital konzentriert sich auf die ESG-Managementfähigkeiten von VC-Fonds, d.h. darauf, ob VC-Fonds über eine ausreichende ESG-Strategie verfügen und entsprechende Prozesse richtig managen. Im Rahmen der Prüfung müssen die VC-Fonds einen standardisierten Fragebogen ausfüllen. Neben der Prüfung aller verfügbaren nachhaltigkeitsbezogenen Dokumente werden die Ergebnisse des ESG-Due-Diligence-Fragebogens in einem persönlichen Gespräch validiert.
  • ESG-Heatmap: Die ESG-Heatmap ermöglicht es KfW Capital und den VC-Fonds, materielle ESG-Kriterien für die jeweilige Investmentstrategie zu identifizieren und zu bewerten.
  • Aktionsplan: Sofern der VC-Fonds zum Zeitpunkt der Due Diligence noch nicht alle Anforderungen erfüllt, werden Auflagen erlassen, die wahlweise noch vor oder zeitnah nach Signing zu erfüllen sind.

KfW Capital überwacht und kontrolliert Nachhaltigkeitsrisiken bezüglich eigener Investments sowie Investments, die KfW Capital aufgrund ihrer Funktion als Finanzportfolioverwalter getätigt hat, wie folgt:

Neben regelmäßigem und bedarfsinduziertem Austausch werden nach Vertragsabschluss insbesondere die vereinbarten Auflagen und deren Umsetzung nachgehalten. Einmal jährlich erfolgt die Erhebung von ESG-Daten im Portfolio. Dabei wird sowohl die Ebene des Fondsmanagements, des VC-Fonds als auch die Ebene der Portfoliounternehmen betrachtet. Die Erkenntnisse aus dem Reporting werden zum internen Monitoring verwendet und fließen auch in die jährliche Aktualisierung des ESG-Risikoprofils ein.

Die Überwachung und Kontrolle von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investments, die infolge einer Anlageempfehlung durch KfW Capital als Anlageberater getätigt wurden, obliegt der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

II. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 SFDR)

Artikel 4 SFDR sieht einen Rahmen vor, um Transparenz über die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Unternehmensebene zu schaffen.

Die SFDR verlangt von KfW Capital eine „Comply or Explain“-Entscheidung, ob die wichtigsten negativen Auswirkungen („PAI“) in ihren Investitionsentscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. KfW Capital hat sich dafür entschieden, diese Regelung sowohl allgemein als auch in Bezug auf Fonds nicht zu berücksichtigen. KfW Capital wird ihre Entscheidung, die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht zu berücksichtigen, regelmäßig überprüfen.

KfW Capital hat die Anforderungen des PAI-Regimes in Artikel 4 SFDR und den technischen Regulierungsstandards aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 (das „PAI-Regime“), sorgfältig geprüft. KfW Capital unterstützt die politischen Ziele des PAI-Regimes, um die Transparenz für Kunden, Investoren und den Markt zu verbessern. Trotzdem sieht KfW Capital die Einhaltung aller Berichtsanforderungen des PAI-Regimes derzeit noch nicht als möglich an. Insbesondere in der Assetklasse Venture Capital ist die Datenverfügbarkeit- und Qualität von PAI-Indikatoren nach wie vor gering. Dies spiegelt sich bislang auch in den jährlichen ESG-Datenerhebungen bei VC-Fonds und ihren Portfoliounternehmen wider. Die zukünftigen Entwicklungen beobachtet KfW Capital kontinuierlich und wird die Entscheidung dahingehend in 2027 überprüfen.

Ungeachtet der Entscheidung, Nachhaltigkeitsauswirkungen nicht zu berücksichtigen, hat KfW Capital, wie oben zusammengefasst, ESG-bezogene Initiativen und Richtlinien umgesetzt.

III. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Artikel 5 SFDR)

KfW Capital hat eine Richtlinie zur Vergütungspolitik ("Vergütungspolicy") eingerichtet, die für alle Arbeitnehmenden des Unternehmens gilt. Sie schafft Transparenz über die Vergütungsstruktur von KfW Capital und richtet die Vergütungsinstrumente an der Geschäfts- und Risikostrategie aus. Die Vergütungspolicy legt einen einheitlichen Handlungsrahmen für das Leistungsmanagement und die Vergütungsgestaltung fest und sorgt für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen.

Neben der Verankerung der Vergütungspolicy ist die Unterstützung der Arbeitgeberattraktivität ein weiteres Ziel, um Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden. Dies geschieht durch ein marktorientiertes Gesamtpaket aus Vergütungen und Nebenleistungen. Die Vergütung der Mitarbeitenden von KfW Capital besteht aus einer fixen und einer variablen Vergütung. Während die fixe Vergütung sich nach der einschlägigen Berufserfahrung, der organisatorischen Verantwortung und der ausgeübten Funktion des Arbeitnehmenden richtet, honoriert die variable Vergütung insbesondere den nachhaltigen Erfolg von KfW Capital.

Die Gewährung erfolgt zielbasiert und orientiert sich an finanziellen und nicht-finanziellen Zielen. Die Vergütungsstruktur ist bewusst so konzipiert, dass sie keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken setzt. Vereinzelt werden individuelle vergütungsrelevante Ziele zum Thema Nachhaltigkeit vereinbart, um intern die Weiterentwicklung und Integration von Nachhaltigkeit zu stärken. Außerdem wird die Geschlechtsneutralität der Vergütungsstruktur gewährleistet.

Datum der Erstveröffentlichung: Dezember 2021

Dieser Text wurde zuletzt im Juli 2025 aufgrund von redaktionellen Änderungen und Prozessaktualisierungen angepasst.

Erläuterung der Prozessaktualisierungen:

  • Unterscheidung zwischen der Funktion als Finanzportfolioverwalter und Anlageberater innerhalb des Investmentsprozesses (Abschnitt I zu Art. 3 SFDR)
  • Aufnahme des ESG-Scorings (Abschnitt I zu Art. 3 SFDR)
  • Aufnahme des Abschnitts zur ESG-Datenerhebung im Rahmen des Monitorings (Abschnitt I zu Art. 3 SFDR)
  • Angepasste Stellungnahme zur Berücksichtigung der PAI-Indikatoren (Abschnitt II zu Art. 4 SFDR)
  • • Ergänzende Information zur Vergütungspolicy (Abschnitt III zu Art. 5 SFDR)

Bei Fragen können Sie sich gern unter sustainability-kfw-capital@kfw.de melden.